Familienrecht
Das Familienrecht umfasst das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, sowie das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Das heißt, dass im Bereich des Familienrechts vorwiegend folgende Bereiche bearbeitet werden:
- Eheverträge
- Unterhalt sowohl für eheliche als auch für nichteheliche Kinder
- Unterhalt zwischen Ehegatten (auch nach der Ehe)
- Scheidung
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung im Fall einer Scheidung
- Regelung der elterlichen Sorge sowie des Umgangs mit den Kindern
- Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung
- Teilung des Hausrates
- Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Auseinandersetzung eingetragener Lebenspartnerschaften
Natürlich werden auch alle damit in Zusammenhang stehenden Probleme z.B. gesellschafts- oder steuerrechtlicher Art mitbearbeitet.
Im Folgenden erhalten Sie noch einen Überblick über einige in der Praxis häufig vorkommende Probleme.
Scheidung
Die Scheidung einer Ehe kann dann durchgeführt werden, wenn....
mehr...Anwaltliche Vertretung bei einer Scheidung
Bei einem Scheidungsverfahren handelt es sich um ein so genanntes Anwaltsverfahren. Dies bedeutet, dass ein wirksamer Scheidungsantrag an das Gericht nur von einem Anwalt gestellt werden kann. Der andere Beteiligte kann jedoch...
mehr...Versorgungsausgleich
Mit der Scheidung wird bei Gericht der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Zahlung einer Rente ausgeglichen.
mehr...Kindesunterhalt
Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich vorwiegend nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und wird der so genannten Düsseldorfer Tabelle entnommen....
mehr...Ehegattenunterhalt
Grundsätzlich schulden Ehegatten einander Unterhalt. Das Gesetz unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen dem Unterhalt noch verheirateter Ehegatten und dem Unterhalt nach Scheidung einer Ehe....
mehr...Ehewohnung
Oft herrscht Streit darüber, wer im Fall einer Trennung in der Wohnung verbleiben darf. Wenn eine Einigung nicht erzielt werden kann, entscheidet hierüber das zuständige Familiengericht.
mehr...Sorgerecht
Grundsätzlich verbleibt es im Fall einer Scheidung bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge. Bei nichtehelichen Kindern ist zunächst die Mutter Inhaberin der elterlichen Sorge. Auch hier kann aber eine gemeinsame elterliche Sorge durch entsprechende Erklärungen der Eltern oder durch ein Gericht hergestellt werden.
mehr...Umgangsrecht
Jeder Elternteil, bei dem ein Kind nicht lebt, ist zur Ausübung des Umgangs berechtigt, damit die Eltern-Kind-Beziehung erhalten wird...
mehr...Eheverträge
Grundsätzlich können für fast alle vorab beschriebenen Themen durch Abschluss eines Ehevertrages andere Vereinbarungen (auch abweichend von den gesetzlichen Regelungen) getroffen werden.
mehr...Kontakt
Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim
Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555
Kindesunterhalt
Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge ab 01.01.2024
Namensänderung
des Kindes auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils
Ersatzflug
Entschädigungspflicht tritt auch ein, wenn nicht der schnellstmögliche Ersatzflug angeboten wird.