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Baurecht

Das Gebiet des Baurechts wird im Wesentlichen unterteilt in das „private Baurecht" und das „öffentliche Baurecht".

Privates Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts werden die Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Bauträgern und ausführenden Unternehmen geregelt.

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Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt unter anderem die Zulässigkeit von Bauvorhaben, so zum Beispiel die Erteilung einer Baugenehmigung.

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Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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