Das Gebiet des Baurechts wird im Wesentlichen unterteilt in das „private Baurecht" und das „öffentliche Baurecht".
Auf dem Gebiet des privaten Baurechts werden die Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Bauträgern und ausführenden Unternehmen geregelt.
Das öffentliche Baurecht regelt unter anderem die Zulässigkeit von Bauvorhaben, so zum Beispiel die Erteilung einer Baugenehmigung.
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des Kindes auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils