Ist eine Partei aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder die außergerichtliche Hilfe eines Rechtsanwaltes zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Auf Antrag stellt das für den Wohnsitz des Hilfesuchenden zuständige Amtsgericht den hierfür benötigten Berechtigungsschein aus.
Hier finden Sie das Formular, mit dem Sie Beratungshilfe beantragen können.