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Anfahrt:

Aus Richtung München: Fahren Sie die Autobahn A 95 Richtung Garmisch-Partenkirchen und nehmen Sie die Ausfahrt Autobahnkreuz Starnberg. Folgen Sie der Bundesstraße B 2. Diese führt Sie direkt nach Weilheim. Biegen Sie am Rathausplatz links ab. Sie befinden sich in der Oberen Stadt.

Aus Richtung Schongau: Fahren Sie auf der Bundesstraße B 472 an Peiting vorbei. Die Straße führt Sie durch Hohenpeißenberg sowie an Peißenberg vorbei, Richtung Weilheim. Biegen Sie in Weilheim rechts in die Waisenhausstraße. An der nächsten Kreuzung biegen Sie links in die Alpenstraße ein. Am Rathausplatz nach rechts in die Obere Stadt.

Aus Richtung Seeshaupt: Fahren Sie auf der Staatsstraße 2064 durch Magnetsried, Marnbach und Deutenhausen. Sie gelangen direkt in die Obere Stadt.

Aus Richtung Landsberg: Fahren Sie auf der Staatsstraße 2057 an Issing vorbei. Die Straße führt Sie durch Rott und Wessobrunn direkt nach Weilheim. Biegen Sie rechts in die Münchener Straße. Die nächste Abzweigung nach links führt Sie in den Mittleren Graben. An der nächsten T-Kreuzung fahren Sie nach rechts. Biegen Sie am Rathausplatz rechts ab. Sie befinden sich in der Oberen Stadt.

Aus Richtung Ammersee (Herrsching/ Dießen): Fahren Sie auf der Staatsstraße 2056 an Pähl vorbei Richtung Weilheim. Biegen Sie rechts in die Bundesstraße B 2. Sie fahren an Wielenbach vorbei nach Weilheim. Biegen Sie am Rathausplatz links ab. Sie befinden sich in der Oberen Stadt.

Das gibt's Neues

Kindesunterhalt

Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge ab 01.01.2024

Namensänderung

des Kindes auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils

Ersatzflug

Entschädigungspflicht tritt auch ein, wenn nicht der schnellstmögliche Ersatzflug angeboten wird.