Grundsätzlich kann ein Prozess durch eine Partei selbst geführt werden. Dies ist aber beim sogenannten „Anwaltsprozess" nicht möglich. Hier kann eine wirksame Prozesshandlung nur durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden. Das bedeutet, dass Prozesshandlungen, die eine Partei selbst vornimmt, durch das Gericht nicht beachtet werden dürfen.
Es ist aber in allen gerichtlichen Verfahren empfehlenswert, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, da selbst bei Kenntnis der Rechtslage der Laie oft über die Schwierigkeiten des Prozessrechts stolpert und allein aus Verfahrensgründen Prozesse verloren werden können.
Machen Sie sich also unsere Kenntnisse und Erfahrungen zu Nutze, um sicher an Ihr Ziel zu kommen.