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Privates Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts werden die Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Bauträgern und ausführenden Unternehmen geregelt. Bearbeitet werden dabei vorwiegend folgende Bereiche:

  • Erstellen und Überprüfen von Bau- und Werkverträgen
    ggf. unter Einbeziehung der VOB/B
  • Erstellen und Überprüfen von Architektenverträgen
  • Abwicklung von Bau-/Werkverträgen
  • Streitigkeiten über Werklohnforderungen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mängeln am Bauwerk

Selbstverständlich werden alle hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen, wie z.B. steuerrechtliche Probleme bei uns umfassend mitbearbeitet.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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