Auf dem Gebiet des privaten Baurechts werden die Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Bauträgern und ausführenden Unternehmen geregelt. Bearbeitet werden dabei vorwiegend folgende Bereiche:
- Erstellen und Überprüfen von Bau- und Werkverträgen
ggf. unter Einbeziehung der VOB/B - Erstellen und Überprüfen von Architektenverträgen
- Abwicklung von Bau-/Werkverträgen
- Streitigkeiten über Werklohnforderungen
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mängeln am Bauwerk
Selbstverständlich werden alle hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen, wie z.B. steuerrechtliche Probleme bei uns umfassend mitbearbeitet.