Das öffentliche Baurecht regelt -in dem für Privatpersonen relevanten Bereich- die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
So befasst sich das öffentliche Baurecht mit
- Bebauungsplänen
- den Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung
- der Einbeziehung von Nachbarrechten bei Bauvorhaben
- den Mindestanforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und seit neuestem auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit