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Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt -in dem für Privatpersonen relevanten Bereich- die Zulässigkeit von Bauvorhaben.

So befasst sich das öffentliche Baurecht mit

  • Bebauungsplänen
  • den Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung
  • der Einbeziehung von Nachbarrechten bei Bauvorhaben
  • den Mindestanforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und seit neuestem auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit



 

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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