Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit allen „kleineren" Verstößen im Verkehr, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, das „Überfahren" einer roten Ampel oder geringfügigen Trunkenheitsfahrten.
Durch die zuständige Verwaltungsbehörde wird dem Beschuldigten in solchen Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugestellt. Hier sollten zunächst keine Angaben gemacht werden.
Da ein Rechtsanwalt die Möglichkeit hat, Akteneinsicht zu nehmen, sollte zunächst diese ausgeschöpft werden, um dann der Aktenlage entsprechend reagieren zu können.
Ist bereits ein förmlicher Bußgeldbescheid ergangen, hat man ab Zustellung zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Nutzt man dies nicht, so ist der Bescheid bestandskräftig und nicht mehr abänderbar.
Bei einem zulässigen Einspruch prüft die Behörde, ob der Bescheid zurückgenommen wird. Geschieht dies nicht, so wird ein Gerichtsverfahren durchgeführt.
Hier finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.