Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste.
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.
Datenschutz.
OK

Fahrerlaubnisrecht

Nach einem verkehrsrechtlichen Vergehen kann möglicherweise der Verlust der Fahrerlaubnis drohen. Dabei kann entweder ein Fahrverbot erteilt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Bei leichten Vergehen (z. B. zu schnelles Fahren) kann neben dem Bußgeld ein Fahrverbot verhängt werden. Für die Dauer des Fahrverbots muss man den Führerschein „abgeben" (Polizei / Staatsanwaltschaft) und darf dementsprechend nicht fahren. Mit Ablauf des Fahrverbots erhält man den Führerschein zurück. Außer der „Abholung" ist dafür nichts weiteres erforderlich.

Bei schwereren Vergehen (z. B. Trunkenheitsfahrten mit Unfall) kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen. Zusätzlich ordnet das Gericht dann gegenüber der Verwaltungsbehörde (Landratsamt) an, dass während einer so genannten Sperrfrist (die ebenfalls vom Gericht festgesetzt wird) keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. In diesen Fällen erhält man seinen Führerschein nicht einfach zurück, sondern muss ihn zum Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Dieser Antrag sollte auf Grund der Bearbeitungszeiten vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Die Verwaltungsbehörde kann die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis von Voraussetzungen abhängig machen. Hierzu zählt insbesondere auch die erfolgreiche Durchführung einer medzinisch-psychologischen Untersuchung („MPU").

Die Verwaltungsbehörde kann oder muss in bestimmten Fällen auch die Fahrerlaubnis entziehen, z. B. wenn zu viele „Punkte" angesammelt wurden.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

mehr...
Das gibt's Neues

Kindesunterhalt

Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge ab 01.01.2024

Namensänderung

des Kindes auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils

Ersatzflug

Entschädigungspflicht tritt auch ein, wenn nicht der schnellstmögliche Ersatzflug angeboten wird.