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Betäubungsmittel

Gem. § 29 ff. BtMG ist der Umgang mit sämtlichen Betäubungsmitteln strafbar. Als illegale BtM gelten alle natürlichen (z.B. Cannabis, Opium, Kokain, Pilze etc.) oder künstlichen Substanzen (LSD, Amphetamine, Ecstasy, etc.). Eine Unterscheidung zwischen sog. weichen oder harten Drogen ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Diese Differenzierung wurde vielmehr durch die Rechtsprechung geschaffen.

Je nach dem wie die Tat begangen wird und welche Mengen an Drogen dabei eine Rolle spielen, richtet sich auch die Strafe. Diese kann von einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe sein. Zusätzlich kann unter anderem der Führerschein entzogen oder ein Berufsverbot ausgesprochen werden.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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