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Mieter müssen bei Auszug bunte Wände streichen

In einer Entscheidung vom 06.11.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Vermieter gestärkt. Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, "die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist".

Näheres zu der noch nicht im Volltext vorliegenden Entscheidung des BGH finden Sie hier.

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Rechtsanwälte Jullien & Partner
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82362 Weilheim

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