Schließt der Erblasser nahe Angehörige aus der Erbfolge aus, so lässt das Gesetz diese trotzdem am Nachlass teilhaben (Pflichtteil).
Pflichtteilsberechtigte sind in erster Linie die Abkömmlinge, also die Kinder des Erblassers. Aber auch der Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben Pflichtteilsansprüche, wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was dem Angehörigen nach dem Gesetz zugestanden hätte.