Als Erbe tritt man in das Vermögen, aber auch in die Schulden des Erblassers ein.
Sofern man als Erbe davon Kenntnis erlangt, dass der Erblasser verschuldet war, sollte ggf. die Erbschaft ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntniserlangung von der Erbschaft erfolgen.