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Lohnt sich der Aufwand?

In der Regel erhält jeder Steuerpflichtige, der eine Erklärung abgibt, eine Erstattung von durchschnittlich € 1.027,00 (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Natürlich können hier Abweichungen nach oben bzw. unten erfolgen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. An der Statistik gemessen sollte jedoch zumindest eine Überprüfung erfolgen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Rückzahlung vom Finanzamt führt.

Dies kann selbstverständlich auch ohne dass eine Abgabepflicht besteht vorher errechnet werden.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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