Die Steuererklärung kann bis spätestens 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Sofern Ihre Erklärung jedoch von uns erstellt wird, kann eine Abgabe noch bis zum 28.02. des übernächsten Jahres erfolgen.
Dies bedeutet, dass die Erklärung für das Jahr 2020 bei einer entsprechenden Vertretung bis spätestens 28.02.2022 abgegeben werden muss.