Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste.
Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.
Datenschutz.
OK

Überstunden

Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers Überstunden anordnen. Diese sind gem. § 612 BGB zu vergüten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Häufig findet sich im Vertrag eine Regelung, die eine bestimmte Anzahl an Überstunden pro Monat durch das reguläre Gehalt abgelten lässt.

Im Arbeitszeitgesetz ist bestimmt, wie viele Überstunden zulässig sind. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass bestimmten Arbeitnehmern, wie beispielsweise Jugendlichen, verboten ist, Überstunden zu leisten.

Es ist die Aufgabe des Arbeitnehmers die Überstunden nachzuweisen. Insofern ist es ratsam, über die Mehrarbeit genau Buch zu führen und ggf. vom Arbeitgeber gegenzeichnen zu lassen, um dann Streitigkeiten über den Umfang zu vermeiden.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

mehr...
Das gibt's Neues

Kindesunterhalt

Erhöhung der Kindesunterhaltsbeträge ab 01.01.2024

Namensänderung

des Kindes auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils

Ersatzflug

Entschädigungspflicht tritt auch ein, wenn nicht der schnellstmögliche Ersatzflug angeboten wird.