Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers Überstunden anordnen. Diese sind gem. § 612 BGB zu vergüten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Häufig findet sich im Vertrag eine Regelung, die eine bestimmte Anzahl an Überstunden pro Monat durch das reguläre Gehalt abgelten lässt.
Im Arbeitszeitgesetz ist bestimmt, wie viele Überstunden zulässig sind. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass bestimmten Arbeitnehmern, wie beispielsweise Jugendlichen, verboten ist, Überstunden zu leisten.
Es ist die Aufgabe des Arbeitnehmers die Überstunden nachzuweisen. Insofern ist es ratsam, über die Mehrarbeit genau Buch zu führen und ggf. vom Arbeitgeber gegenzeichnen zu lassen, um dann Streitigkeiten über den Umfang zu vermeiden.