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Abgasskandal und mögliche Ansprüche

Seit geraumer Zeit beschäftigt der so genannte Abgasskandal nicht nur die Presse sondern auch immer wieder Gerichte.

Grundsätzlich besteht dabei in der Rechtsprechung Einigkeit, dass Ansprüche der Käufer eines betroffenen Pkw bestehen. Es besteht jedoch keine einheitliche Rechtsprechung darüber ob die Ansprüche gegenüber dem Händler oder dem Hersteller, der Volkswagen AG, geltend zu machen sind.

Bei einem – möglichen – Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Händler wäre der Pkw zurück zu geben. Im Gegenzug müsste der Händler allerdings den Kaufpreis zurückerstatten. Dabei darf jedoch vom Händler eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeuges einbehalten werden. Diese wird üblicherweise nach der Laufleistung bemessen, so dass die Erklärung eines Rücktrittes in vielen Fällen wirtschaftlich nicht interessant ist.

Zwischenzeitlich liegen Entscheidungen einiger Landgerichte vor, die sowohl die Lieferung eines Neuwagens als auch die Rückerstattung des Kaufpreises zugesprochen haben, ohne dass eine Nutzungsentschädigung festgesetzt wurde. Dies bedeutet, dass möglicherweise die Fahrzeuge über einen großen Zeitraum unentgeltlich genutzt wurden, und nunmehr dennoch der volle Kaufpreis bzw. ein neues Fahrzeug gefordert werden könnte.

Allerdings sollte für den Fall, dass Ansprüche geltend gemacht werden sollen, nicht mehr allzu lange abgewartet werden. Ansprüche gegen die Händler dürften spätestens Ende des Jahres 2017 verjähren; gegen die Volkswagen AG Ende des Jahres 2018.

Kontakt

Rechtsanwälte Jullien & Partner
Obere Stadt 45
82362 Weilheim

Tel: 0881 / 92 49 53
Fax: 0881 / 92 49 555

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